Gleisbau
- Einsatz aller schienengebundenen Fahrzeuge und Zweiwegefahrzeuge ausschliesslich unter Verantwortung eines offiziell zugelassenen EVU.
- Registrierung aller eingesetzten Fahrzeuge in der vom BAV und vom Infrastrukturbetreiber freizugebenden Sicherheitsbescheinigung.
- Übernahme der Verantwortung gegenüber Infrastrukturbetreiber und BAV, inklusive Haftpflichtversicherung mit Deckungssumme von 100 Millionen Franken.
- Sicherstellung des konformen Fahrzeugeinsatzes nach den geltenden fahrtechnischen Vorschriften.
- Einsatz von qualifiziertem Personal gemäss gesetzlichen Vorgaben.
- Gewährleistung der Betriebssicherheit aller registrierten Fahrzeuge.
- Betrieb auf Basis eines zertifizierten Sicherheitsmanagementsystems.
- Keine eigenen Baustellen und kein Einfluss auf Bauabläufe der Kunden.
- Sicherstellung der Gesetzeskonformität der Baustellen im Auftrag der Bauunternehmen.
- Transparenter Leistungskatalog unter Einhaltung des Gleichbehandlungsgrund-satzes.
- Berücksichtigung individueller Bedürfnisse bezüglich Anzahl der Fahrzeuge und Dauer der Einsätze.